Veranstaltung: | 42. Landesparteitag Magdeburg 30. November 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Anträge zur Satzungsänderung |
Antragsteller*in: | Reinhild Hugenroth, Michael Hable (KV Wittenberg) |
Status: | Überweisung |
Eingereicht: | 02.10.2019, 15:30 |
S-1: Antrag zur Satzungsänderung
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
I.
In unsere Satzung wird ein neuer § 19 eingefügt. Dieser lautet:
§ 19 Urwahl
(1) Eine nicht bindende Urwahl über die Landesvorsitzenden oder die ersten
beiden Listenplätze einer Landesliste kann vor deren Wahl auf einem
Landesparteitag durchgeführt werden. Die Mindestquotierung ist einzuhalten.
(2) Die Urwahl wird durchgeführt auf Verlangen:
- des LPT
- des LDR
- von fünf Kreisverbänden (dabei wird ein Votum der Grünen Jugend wie das
eines Kreisverbandes gezählt)
- von zehn Prozent der Mitglieder des Landesverbandes
(3) Nach Verlangen und Beschluss gem. Abs. 2 ist vom Landesvorstand unverzüglich
die Urwahl einzuleiten.
(4) Die LDK erlässt eine Ordnung zur Durchführung von Urwahlen. Bis zu deren
Erlass gilt die entsprechende Ordnung der Bundespartei.
(5) Die Kosten der Urwahl trägt der Landesverband.
II.
Aus den bisherigen §§ 19 – 20 werden die §§ 20 – 21.
Begründung
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN kommen aus der Tradition der Basisdemokratie. Die Idee ist, dass bei großen Problemen eine große Anzahl von Menschen mitentscheidet. Das ist klug. Ein paar Probleme gab es im Landesverband Sachsen-Anhalt auch – sachlich und personell. Um wirklich zu entscheiden, wer die Nr. 1 im Landesverband ist, sollte eine „Urwahl“ stattfinden. Jede und Jeder, der sich es zutraut, kann sich bewerben. Das Verfahren ist seit der „Urwahl“ auf Bundesebene, wo wir die Spitzenkandidat*innen zur Bundestagswahl gekürt haben, eingeübte Praxis. Es ist nur eine nachholender Akt, dass auch der Landesverband Sachsen-Anhalt einen Passus zur „Urwahl“ einfügt.
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