Änderungen von A-9 zu A-9-Neu
Ursprüngliche Version: | A-9 |
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Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 20.11.2019, 17:51 |
Neue Version: | A-9-Neu |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 26.11.2019, 15:15 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 10 bis 12 löschen:
der Zukunft vorzulegen, werden immer neue Hemmnisse aufgebaut. Die Koalition von CDU und SPD in Berlin hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt[Leerzeichen]. Es ist eher drei als fünf vor zwölf. Wenn wir jetzt nicht wirksam unsere Energiepolitik
Von Zeile 35 bis 40:
Leitfaden Windenergie: Es sollte eine Änderung im Leitfaden vorgenommen werden, sodass klargestellt wird, dass regionale Planungsgemeinschaften die Gebiete in einem Dichtezentrum als Windnutzungsgebiete (Vorrang- oder Eignungsgebiete) ausweisen können, die bereits heute mit Windenergieanlagen bebaut sind. Dann wird die Untere Naturschutzbehörde den Einzelfall prüfen und bei Genehmigung wird ein Repowering möglich.
Regionale Planungsgemeinschaften sollen weiterhin wie bisher in bewährter Weise die Abstandsregelungen für ihre Planungsregionen selber treffen. Denn sie kennen die Bedingungen vor Ort am besten. Falls dennoch Abstandsregelungen zur Wohnbebauung von Bundesebene getroffen werden sollten, soll Sachsen-Anhalt von der vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch machen, sodass geringere Abstände ermöglicht werden und somit mindestens die dann neue Regelung von 1000 m Abstand zur Wohnbebauung ab fünf Häusern nicht zwingend greifen muss.
Von Zeile 42 bis 43 löschen:
Bundesratsinitiative für ein 2% Flächenziel für die Bundesrepublik Deutschland
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Von Zeile 52 bis 57:
Das Kommunalverfassungsgesetz ist so zu ändern, dass rentierliche Kredite möglich werden und eine gemeindliche Investition in Windenergie ermöglicht wird.
Das Finanzausgleichsgesetz ist so zu ändern, dass Gewinne aus dem Betrieb oder der Beteiligung an der Windanlage durch die Gemeinde bei der Gemeinde verbleiben.
Den Kommunen im Land sollen Handlungsmöglichkeiten bei der wirtschaftlichen Betätigung mit erneuerbaren Energien ermöglicht werden.
Von Zeile 59 bis 60 einfügen:
Unsere Vorschläge auf Bundesebene:
keine Vorgabe von Abstandsregelungen