Es handelt sich auf Landesebene um eine Verordnung und kein Gesetz. Zum anderen können wir die Kassen in ihren Vertragsgestaltungen nicht zu Anerkennungen verpflichten. Durch eine Aufnahme der Heilerziehungspflege in die Personalverordnung ergibt sich, dass sie Leistungen erbringen können wie auch Pflegekräfte.
Antrag: | Maßnahmenplan zur sofortigen Reduzierung der offenen Stellen in Alten- und Krankenpflege |
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Antragsteller*in: | Conny Lüddemann (KV Dessau-Roßlau) |
Status: | Überweisung |
Eingereicht: | 13.11.2019, 15:31 |
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