Änderungen von H-1 zu H-1-Neu
Ursprüngliche Version: | H-1 |
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Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 06.11.2019, 15:38 |
Neue Version: | H-1-Neu |
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Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 27.11.2019, 19:05 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2:
Der Landesparteitag stimmt dem als Tabelle beigefügten Haushaltsplanentwurf des Landesverbandes für 2020 zu. [siehe[Tabelle siehe Wurzelwerk]
Gelb markierte Stellen bzw. kursiver Text hier geben Änderungen im Vergleich zur verschickten ersten Fassung H-1 wieder.
Begründung
Von Zeile 9 bis 10 einfügen:
des Bundesverbandes für unseren Anteil an der Wahlkampfkostenerstattung Bund deutlich verbessert. Diese übernehmen wir hier. Nach der Versendung der ersten Fassung fand noch unser Landesfinanzrat am 21.11.2019 statt, dort stellte sich in der Debatte heraus, dass von der guten Einnahmenprognose wieder noch ein höherer Betrag für die Bundestagswahlkampfreserve 2021 des Bundesverbandes abgezogen werden muss. Dies hat uns die Bundesgeschäftsstelle auf Nachfrage so bestätigt, daher ist der Aufwuchs im laufenden Jahr 2019 nicht ganz so hoch, wie bisher prognostiziert. Für 2020 können wir jedoch weiterhin mit einer hohen Einnahme rechnen.
Von Zeile 15 bis 17:
2020 einen zusätzlichen Zuschuss beantragen können. Nach aktueller Situation kann dies für uns eine Zusatzeinnahme in Höhe von effektiv 29bis zu 34.550 EUR 610,03 EUR[Leerzeichen]bedeuten. Dieser Antrag ist jedoch an den Abschluss konkreter Zielvereinbarungen mit dem
Von Zeile 26 bis 32:
Hier werden vom LaVo 3 Veränderungen vorgeschlagen: Aufstockung der Stellen Assistenz Landesgeschäftsstelle von 10 auf 20 Stunden, Angleichung der Weihnachtsgeldregelung für diese und die ReinigungsstelleReinigung LGS an die der anderen Angestellten und für alle eine einprozentige Steigerung im Jahr als Art Inflationsausgleich, da die Arbeitsverträge zwar beim Abschluss an öffentliche Tarifverträge angelehnt sind, deren Steigerung nach Tarifrunden aber nicht automatisch mit nach vollziehen.
Der Landesfinanzrat hat weiterhin das einstimmige positive Votum abgegeben, den Lohn aller Teilzeitangestellten auf den auf der BDK 2019 als neue bündnisgrüne Forderung beschlossenen Mindestlohnsatz von mindestens 12,- EUR anzuheben. Dies betrifft die Assistenz LGS, die Reinigung LGS und die Geschäftsführung GJ. Dem hat sich der Landesvorstand ebenfalls angeschlossen, daher steigen diese Ansätze leicht im Vergleich zum ersten Entwurf. Ebenso musste eine Korrektur für die Kosten der Lohnabrechnungen vorgenommen werden.
Von Zeile 35 bis 37:
steckten bislang mit in Zeile 40 (Bürokosten), für mehr Transparenz nun Abbildung in diesem Bereich. Zudem Anpassung von bisher gesetzlicher Mindestlohn-Höhe an Tarifsatz für studentische Hilfskräftedie neue bündnisgrüne Mindestlohn-höhenforderung.
Nach Zeile 41 einfügen:
Zeile 17: Ausstattung LGS
Verschiebung von bereits geplanten, aber in 2019 nicht mehr um umsetzbaren Anschaffungen, in das Folgejahr. Dies betrifft u.a. den Ersatz unserer Feuerlöscher.
Von Zeile 63 bis 65:
Aus der regulären Haushaltsführung erwarten wir für 2019 2020 zunächst einen Überschuss in der Größenordnung von knapp 56etwas über 54.500000 EUR. Davon abzuziehen sind aber erfahrungsgemäß die ersten Vorlaufkosten für den anstehenden Landtagswahlkampf
Von Zeile 67 bis 70 einfügen:
besondere kommunale Wahlgänge wie Landrät*innen angesetzt. Gleichwohl bedeuten die Mehreinnahmen im laufenden Jahr, dass wir schon zum Jahresende 2019 einen relevanten Puffer aufgebaut haben werden, um die Wahl-gänge 2021 aus eigener Kraft gerüstet zu sein.