Änderungen von A-10 zu Beschluss A-10
Ursprüngliche Version: | A-10 |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 29.11.2019, 16:44 |
Neue Version: | Beschluss A-10 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 06.12.2019, 09:13 |
Titel
Dringlichkeitsantrag: Sicherung guter forstfachlicher Praxis in Zeiten der Klimakrise bei der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz
Zu:
Beschluss: Sicherung guter forstfachlicher Praxis in Zeiten der Klimakrise bei der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz
Antragstext
Von Zeile 1 bis 3:
Der LPT möge beschließen,
Der LPT hat beschlossen,
dass die Fraktion darauf hinarbeitet möge, die geplanten Fällungen von 8.000 Eichen in den Wäldern der landeseigenen Kulturstiftung Dessau-Wörlitz zu stoppen und
Begründung
Von Zeile 33 bis 67 löschen:
Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz hat den staatlichen Auftrag, die Kulturlandschaft Dessau-Wörlitzer Gartenreich zu erhalten und zu schützen. Der Stiftung wurden dazu unter anderen Waldflächen des Landes Sachsen-Anhalt übertragen, um aus der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung einen finanziellen Beitrag zum Finanzbedarf der Stiftung beizutragen.
Gemäß des Berichtes der Mitteldeutschen Zeitung am 11.11.2019 beabsichtigt die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz im Bereich der Elbauen zwischen Dessau-Waldersee und Vockerode 8000 Eichen zu fällen. Die Fällungen werden mit der Notwendigkeit zur Verkehrssicherungspflicht, dem akuten Befall durch Prachtkäfer und Schädigungen durch Trockenheit begründet. Rechnet man nur 125 m² pro Baum Kronenfläche ergibt sich daraus eine Fläche von ca. 100 ha Wald. Das entspricht in etwa der Abgrabungsfläche des in Diskussion befindlichen Hambacher Forstes. Der Holzwert liegt geschätzt bei etwa 7-10 Mio €. Wir können diesen umfänglichen Holzeinschlag nur als einen Bruch des Generationenvertrages der Forstwirtschaft betrachten.
Auch wenn weder Verkehrssicherungspflicht noch Befall ein Grund wäre, hätte die Kulturstiftung das Recht und die Pflicht Bäume im Auenwald zu fällen, vorausgesetzt sie tut das unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Beachtung der guten forstlichen Praxis. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wurde dieser Tage während eines auf öffentlichen Druck erreichten Moratoriums durch das Biosphärenreservat Mittelelbe, dem Landesforstbetrieb und dem Landesamt für Umweltschutz untersucht. Das offizielle Ergebnis dieser Untersuchung lag zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Antrags noch nicht vor. Es gibt aber diverse fachliche Bedenken, dass für die deutliche Mehrzahl der 8.000 Eichen keine Fällung notwendig ist.
Daran wird deutlich, dass die Akteure in der Forstwirtschaft vor großen Herausforderungen stehen, die nichts mit dem "Tagesgeschäft" der Forstwirtschaft zu tun haben. In derartigen landeseigenen Institutionen wie der Kulturstiftung ist es daher geboten, dass diese Last nicht auf einigen Wenigen lastet und Lösungen durch eine transparente Entscheidungsfindung in einem Waldbeirat durch verschiedene Akteure getragen werden.
Die Dringlichkeit dieses Antrags ergibt sich aus dem noch bestehenden Moratorium mit ungewissem Ausgang. Der Waldbeirat sollte aus aktuellem Anlass möglichst schnell gebildet werden um bereits zur nächsten Einschlagsaison ab Spätherbst 2020 die Bewirtschaftungspläne der Kulturstiftung fachlich prüfen, beraten und bestätigen zu können.