erfolgt mündlich
Antrag: | Antrag zur Ökologisierung der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt |
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Antragsteller*in: | Ralf-Peter Weber (KV Dessau-Roßlau) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 28.11.2019, 14:28 |
Antrag: | Antrag zur Ökologisierung der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt |
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Antragsteller*in: | Ralf-Peter Weber (KV Dessau-Roßlau) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 28.11.2019, 14:28 |
Die Landesregierung wird aufgefordert die Nichtbewilligung 2019 der Fördermittel für die Hälfte der neu angemeldeten Flächen zurückzunehmen.
Erfolgt dies nicht, sollten in der Öko-Antragstellung 2020 auch die Anträge aus 2019 berücksichtigt werden und selbstverständlich auch alle Neuanträge 2020 bewilligt werden. Dies ist möglich, da bundesweit geplant, Mittel aus der I Säule (Direktzahlungen) und die II Säule (u.a. Ökoförderung) umzuschichten.
Die Landesregierung wird aufgefordert allen landwirtschaftlichen Betrieben, die im Antragsverfahren 2020 die Umstellung auf ökologischen Landbau beantragen, dies zu bewilligen.
Für die Finanzierung sind u. a. Mittel aus der 1. Säule (Direktzahlungen) die 2021 in die 2. Säule umgeschichtet werden zu verwenden.
Nach der Übernahme des MULE durch B90/GRÜNE wurden in Sachsen-Anhalt ein
wesentlicher Aufschwung in der Umstellung auf den Ökolandbau bewirkt. Damit sind
Fortschritte in der Ökologisierung der Landnutzung erreicht. Hierfür möchten wir
unserer Ministerin ausdrücklich danken. Leider wurde dieser positive Trend 2019
durch Entscheidungen der Koalition abgewürgt. deshalb nachstehender Teil-Antrag
1:
Teil-Antrag 1
Die Landesregierung wird aufgefordert die Nichtbewilligung 2019 der Fördermittel
für die Hälfte der neu angemeldeten Flächen zurückzunehmen.
Erfolgt dies nicht, sollten in der Öko-Antragstellung 2020 auch die Anträge aus
2019 berücksichtigt werden und selbstverständlich auch alle Neuanträge 2020
bewilligt werden. Dies ist möglich, da bundesweit geplant, Mittel aus der I
Säule (Direktzahlungen) und die II Säule (u.a. Ökoförderung) umzuschichten.
Die Landesregierung wird aufgefordert allen landwirtschaftlichen Betrieben, die im Antragsverfahren 2020 die Umstellung auf ökologischen Landbau beantragen, dies zu bewilligen.
Für die Finanzierung sind u. a. Mittel aus der 1. Säule (Direktzahlungen) die 2021 in die 2. Säule umgeschichtet werden zu verwenden.
Begründung:
Wir wollen, dass auch in Sachsen-Anhalt immer mehr Landwirte auf Ökolandbau
umstellen und dabei wie in jedem anderen Bundesland mit einer finanziellen
Unterstützung rechnen können. Nur dann können wir den angestrebten 20 % Anteil
Ökolandbau realistisch erreichen. Nach unserem Kenntnisstand hat kein anderes
Bundesland 2019 solche Nichtbewilligungen vorgenommen.
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Im Okt.2012 hat unsere Partei einen Antrag zum schrittweisen Pestizidausstieg
verabschiedet und für die damalige aktuelle Situation entsprechenden Vorschläge
unterbreitet. Leider ist es bis heute nicht gelungen zum Grundanliegen des
Antrags mit dem MULE konkret zu Umsetzungsplanungen zu kommen. Daher
nachstehender Teil-Antrag 2:
Teil-Antrag 2
Die Landesregierung wird aufgefordert im Sinne des Beschlusses von unserem
Landesparteitag Okt.2012 in einem ersten Teilschritt Konzept für den
schnellstmöglichen Ausstieg aus den Herbizidanwendungen in unserem Bundesland zu
erarbeiten und mit der LFG Landwirtschaft und den Parteigremien (zunächst im
ländlichen Raum) darüber in Austausch zu treten.
Begründung:
Die nachstehende besonders negative Wirkungskette bei heutiger breiter
Herbizidanwendung ist: >>>>>>>>>Anwendung von Herbiziden>Weniger
Blühpflanzen>Weniger Insekten >Weniger Vögel <<<<<<
Die Technologien der chemiefreien Beikrautregulierung ist inzwischen so weit
entwickelt, dass diese auch im konventionellen Landbau flächendecken, wie im
Ökolandbau, eingesetzt werden können.
erfolgt mündlich
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