Veranstaltung: | 42. Landesparteitag Magdeburg 30. November 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Anträge |
Antragsteller*in: | Kay Müller (SV Halle (Saale)) |
Status: | Überweisung |
Eingereicht: | 30.10.2019, 00:00 |
A-8: Maßnahmenplan zur sofortigen Reduzierung der offenen Stellen in Alten- und Krankenpflege
Antragstext
Bundesweit verzeichnen wir rund 23.000 offenen Stellen in der Altenpflege.
Weitere 16.000 in der Krankenpflege. Die durch Minister Spahn eingeführten
Maßnahmen werden, wenn überhaupt frühstens in drei bis fünf Jahren greifen und
einen langsamen Anstieg der Fachkräfte und damit einen Abbau der offenen Stellen
erwirken. Daher halten wir es für notwendig, ein Sofortmaßnahmenprogramm
einzuleiten, um offenen Stellen schnellstmöglich abzubauen.
Anerkennung der Berufsgruppe Heilerziehungspfleger*innen als Pflegefachkräfte in
der ambulanten und stationäre Altenpflege
In Deutschland arbeiten rund 4000 Heilerziehungspfleger in Einrichtungen der
amb./ oder stat. Altenpflege. Anders als in Baden-Württemberg, gelten in
Sachsen-Anhalt diese jedoch nur als Pflegehilfs- und nicht als Pflegefachkräfte.
Gemäß dem „Fachrichtungslehrplan Heilerziehungspflege“ der Kultusministeriums
Sachsen-Anhalt vom 01.08.2015 genießen Heilerziehungspfleger*innen im Bereich
der Behandlungspflege eine gleichwertige Ausbildung mit gleichem Umfang und
Inhalten wie Altenpfleger*innen.
Lernziele der Heilerziehungspfleger sind im Bereich der Behandlungspflege (also
medizinischen Versorgung):
- führen Beobachtungs- und Messtechniken zur Beurteilung der Atmung, des
Blutdrucks, des Pulses und der Körpertemperatur an den verschiedenen
Messorten durch, erkennen Abweichungen, interpretieren diese fachgerecht
und leiten entsprechende Maßnahmen ein,
- kennen Sondensysteme und praktizieren die Nahrungs- und
Medikamentenapplikation sowie sie Pflege und den Verbandswechsel
entsprechend wissenschaftlicher Standards,
- kennen ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Durchführungsverantwortung
bei der Gabe von Medikamenten
- begreifen die Medikamentengabe als eine Leistung der Behandlungspflege in
Abhängigkeit von institutionsspezifischen Konzepten; kennen die
Basismedikamente (Arzneimittelgruppen und Wirkstoffe) einschließlich ihrer
Indikations- und Kontraindikationsgebiete, verabreichen Medikamente nach
ärztlicher Verordnung, registrieren, bestellen, verwahren und entsorgen
Medikamente im Rahmen der Durchführungsverantwortung
- verfügen über grundlegende Kenntnisse bei Atemstörungen, Atemstillstand
sowie Herz- kreislaufstörungen und führen Maßnahmen der Ersten Hilfe
fachgerecht durch, sind in der Lage, Wunden zu versorgen und reagieren
adäquat auf Veränderungen der Vitalfunktionen
Somit sind die Lerninhalte denen der Ausbildung der Altenpfleger*innen in
identisch.
Ihnen ist es somit erlaubt in Einrichtungen der Behindertenhilfe Menschen
Injektionen zu verabreichen, Wundverbände anzulegen oder Tabletten zu stellen
und zu verabreichen. Nicht jedoch in Einrichtungen der Altenpflege. Dieses
entbehrt jeder Logik und ist in Anbetracht eines massiven Fachkräftemangels
umgehend zu ändern, um die dringend benötigte Entlastung in der Personaldecke
der Pflege zu erwirken.
Daher fordern wir die Anerkennung der Heilerziehungspfleger*innen im Bereich der
Altenpflege ohne Nachschulung.
Die entsprechende Gesetzgebung ist zu ändern, Kranken- und Pflegekassen sind
ebenfalls zur Anerkennung der Heilerziehungspfleger*innen als gleichwertige
Fachkräfte in der Altenpflege mit geeigneten Mitteln zu verpflichten.
Änderungsanträge
- A-8 Ä-1 (Conny Lüddemann (KV Dessau-Roßlau), Überweisung)
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