Veranstaltung: | 42. Landesparteitag Magdeburg 30. November 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Haushalt und Finanzen / Beschluss Jahreshaushalt 2020 |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesparteitag |
Beschlossen am: | 30.11.2019 |
Eingereicht: | 06.12.2019, 09:06 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Beschluss: Haushalt 2020
Beschlusstext
Der Landesparteitag hat dem als Tabelle beigefügten Haushaltsplan des
Landesverbandes für 2020 zugestimmt.
Gelb markierte Stellen bzw. kursiver Text hier geben Änderungen im Vergleich zur
verschickten ersten Fassung H-1 wieder. Und Änderungen in der dritten Fassung
als fett-kursive-unterstrichen.
Begründung
Erläuterungen zum Haushaltsplan 2020
Folgende Veränderungen, die über die normalen Fortschreibungen oder erfahrungsbasierenden Anpassungen von Ansätzen hinausgehen, hat der Landesvorstand für den Jahreshaushalt 2020 vorgeschlagen:
Einnahmen
Zeile 6: Vor allem aufgrund der guten Europawahlergebnisse hat sich die Prognose des Bundesverbandes für unseren Anteil an der Wahlkampfkostenerstattung Bund deutlich verbessert. Diese übernehmen wir hier. Nach der Versendung der ersten Fassung fand noch unser Landesfinanzrat am 21.11.2019 statt, dort stellte sich in der Debatte heraus, dass von der guten Einnahmenprognose wieder noch ein höherer Betrag für die Bundestagswahlkampfreserve 2021 des Bundesverbandes abgezogen werden muss. Dies hat uns die Bundesgeschäftsstelle auf Nachfrage so bestätigt, daher ist der Aufwuchs im laufenden Jahr 2019 nicht ganz so hoch, wie bisher prognostiziert. Für 2020 können wir jedoch weiterhin mit einer hohen Einnahme rechnen.Davon ziehen wir jedoch noch die Wahlkamfkostenumlage für den Bundesverband in Höhe von 33.103,49 EUR vorsichtshalber wieder ab, da wir dazu unterschiedliche Informationsstände erhalten haben. Lt. Beschluss des Bundesfinanzrates wird uns diese Umlage in den Jahren 2019-2021 abgezogen.
Zeile 8a (Einnahmen) und Zeile 37c (Ausgaben) = Nach dem erfolgreichen Antrag unseres Landesverbandes auf der BDK in Hannover 2018 wurde in längeren Verhandlungen zwischen den Landesverbänden und dem Bundesfinanzrat ein neuer Strukturfonds beschlossen, aus dem strukturschwache Landesverbände ab dem Jahr 2020 einen zusätzlichen Zuschuss beantragen können. Nach aktueller Situation kann dies für uns eine Zusatzeinnahme in Höhe von effektiv bis zu 34.610,0329.550,04 EUR bedeuten. Dieser Antrag ist jedoch an den Abschluss konkreter Zielvereinbarungen mit dem Bundesverband geknüpft, die Mittel können nicht einfach im normalen Haushalt veranschlagt werden, dies muss Anfang 2020 erfolgen. Zur Konkretisierung unserer Zielvorstellungen schlägt der Landesvorstand einen gesonderten Workshop/ein Kreisvorständetreffen am 10.01.2020 vor, das darüber beraten soll. Bis zu einer Einigung im Landesverband und mit dem Bundesverband sind die Ausgaben vorerst haushalterisch als durchlaufender Posten abgebildet.
Ausgaben
Zeile 12: Personalkosten LGS
Hier werden vom LaVo 3 Veränderungen vorgeschlagen: Aufstockung der Stellen Assistenz Landesgeschäftsstelle von 10 auf 20 Stunden, Angleichung der Weihnachtsgeldregelung für diese und die Reinigung LGS an die der anderen Angestellten und für alle eine einprozentige Steigerung im Jahr als Art Inflationsausgleich, da die Arbeitsverträge zwar beim Abschluss an öffentliche Tarifverträge angelehnt sind, deren Steigerung nach Tarifrunden aber nicht automatisch mit nach vollziehen.
Der Landesfinanzrat hat weiterhin das einstimmige positive Votum abgegeben, den Lohn aller Teilzeitangestellten auf den auf der BDK 2019 als neue bündnisgrüne Forderung beschlossenen Mindestlohnsatz von mindestens 12,- EUR anzuheben. Dies betrifft die Assistenz LGS, die Reinigung LGS und die Geschäftsführung GJ. Dem hat sich der Landesvorstand ebenfalls angeschlossen, daher steigen diese Ansätze leicht im Vergleich zum ersten Entwurf. Ebenso musste eine Korrektur für die Kosten der Lohnabrechnungen vorgenommen werden.
Zeile 12b: Personalkosten GJ
Diese Kosten für die Teilzeit-Geschäftsführungsstelle für die Grüne Jugend steckten bislang mit in Zeile 40 (Bürokosten), für mehr Transparenz nun Abbildung in diesem Bereich. Zudem Anpassung von bisher gesetzlicher Mindestlohn-Höhe an die neue bündnisgrüne Mindestlohn-höhenforderung.
Zeile 13b: LSM Teilprofessionalisierung
Vorgeschlagen wird als weiterer Schritt in der Anerkennung der besonderen Verantwortung und Arbeitsleistung der Schatzmeister*innenstellen die Anpassung der Vergütung auf 450,- EUR im Monat.
Zeile 17: Ausstattung LGS
Verschiebung von bereits geplanten, aber in 2019 nicht mehr um umsetzbaren Anschaffungen, in das Folgejahr. Dies betrifft u.a. den Ersatz unserer Feuerlöscher.
Zeile 30: Aufwand LaVo
Ein deutlich aktiverer Landesvorstand verursacht höhere Fahrtkosten, als bisher veranschlagt, daher Anpassung des Ansatzes 2020 auf den neuen Erfahrungswert.
Zeile 32: Aufwand Parteitage und Urabst. und Zeile 33: Aufwand LDR/LaFi /Schiedsgericht
Kostenschätzung für einen zweitägigen Wahlparteitag mit elektron. Stimmgeräten sowie erhöhter Kostenansatz für geplanten ersten LDR 2020 im Doppel mit Grünem Tag.
Zeile 37: Aktionshaushalt
Der entscheidende Posten für unsere politische Arbeit. Erneute Erhöhung des Ansatzes aufgrund weiterer Aktivitätssteigerung Landesfachgruppen und Landesvorstand, da die bessere Einnahmensituation hier eine Steigerung zulässt.
Zeile 41: Grüne Jugend Aktionskosten
Erhöhung des Ansatzes um 50 % auf Wunsch der Grünen Jugend.
Zeile 48a bis j: Abführungen an den Bundesverband
Sammlung aller verpflichtenden Kostenbeteiligungen und Abführungen an den Bundesverband an einer Stelle im Haushalt, ab 2020 beispielsweise neu erwartbar sind die Kosten für die neue Rechtsextremismusberatungsstelle in der Bundesgeschäftsstelle oder die zu gründende Genossenschaft für den Betrieb der gemeinsamen grünen IT-Infrastruktur wie Wissenswerk.
Rücklagenbildung und Ausgaben für Landtagswahlkampf:
Aus der regulären Haushaltsführung erwarten wir für 2020 zunächst einen Überschuss in der Größenordnung von etwas über 54.000 EUR. Davon abzuziehen sind aber erfahrungsgemäß die ersten Vorlaufkosten für den anstehenden Landtagswahlkampf 2021 in relevanter Größenordnung. Zusätzlich ist ein kleiner Puffer für besondere kommunale Wahlgänge wie Landrät*innen angesetzt. Gleichwohl bedeuten die Mehreinnahmen im laufenden Jahr, dass wir schon zum Jahresende 2019 einen relevanten Puffer aufgebaut haben werden, um die Wahl-gänge 2021 aus eigener Kraft gerüstet zu sein.